Krankengymnastik nach der Kur weiterführen

Zentrale Aufgabe einer jeden Kur ist die Rehabilitation des Patienten, sodass die Genesung beziehungsweise Verbesserung des Gesundheitszustandes im Vordergrund steht und erklärtes Ziel einer jeden Kur ist. Diese Anwendungen werden nicht nur für berufstätige junge Menschen, sondern auch für die Generation 50plus angeboten.

Praktisch jeder kann eine Kur machen, sofern eine medizinische Notwendigkeit gegeben ist. So bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen unter anderem Mutter-Kind-Kuren, aber auch Anschlussheilbehandlungen nach einem Krankenhaus-Aufenthalt sind möglich. So kommen beispielsweise ältere Menschen ebenfalls als Zielgruppe für Kuren in Frage, denn im Zuge dessen kann unter anderem dafür Sorge getragen werden, dass Senioren möglichst lange mobil bleiben und somit eine maximale Lebensqualität erreichen.

Krankengymnastik als Kur-Anwendung

Krankengymnastik beziehungsweise Physiotherapie ist häufig wesentlicher Bestandteil einer Kur und trägt maßgeblich zur Verbesserung oder Stabilisierung des Gesundheitszustandes eines Patienten bei. Vor allem nach einem Unfall, einer schweren Erkrankung oder auch im Zuge eines chronischen Leidens hat sich Krankengymnastik als Kur-Anwendung bewährt und wird aus diesem Grund vielfach eingesetzt.

Leistungssportler profitieren ebenso wie Senioren von Krankengymnastik, sodass solche Kur-Anwendungen für jedermann empfehlenswert sind. Selbst wenn keine physischen Probleme vorliegen, hat Krankengymnastik durchaus einen positiven Effekt, denn durch derartige Anwendungen verbessert der Patient mitunter sein Körpergefühl und gewinnt gleichzeitig an mentaler Mobilität. Somit ist eine angemessene Physiotherapie mitunter selbst bei psychischen Erkrankungen empfehlenswert und kann hier zumindest zu einer deutlichen Linderung der Beschwerden beitragen. Nichtsdestotrotz zielt eine Krankengymnastik in erster Linie auf die körperliche Gesundheit des Patienten ab und soll ihm Bewegungsabläufe vermitteln, die die Mobilität und Beweglichkeit wiederherstellen, verbessern oder zumindest eine Verschlimmerung der Beschwerden verhindern können. Wenn eine Verbesserung nicht möglich ist, stehen unterschiedliche Pflegeeinrichtungen zur Verfügung.

Krankengymnastik nach der Kur

Während Patienten im Rahmen einer Kur vielfältige Therapieangebote nutzen können und somit auch in den Genuss einer adäquaten Krankengymnastik kommen, ist dies im Anschluss an einen Kur-Aufenthalt bei Weitem nicht immer der Fall. So endet die Physiotherapie für gewöhnlich mit dem Ende der Kur. Dies ist jedoch oftmals nicht im Sinne der Gesundheit, denn ein abrupter Abbruch einer mitunter erfolgreichen Behandlung kann zu Rückschritten führen oder zumindest dafür verantwortlich sein, dass der gewünschte Erfolg ausbleibt.

Folglich ist es in der Regel anzuraten, eine begonnene Krankengymnastik nach der Kur fortzusetzen. Damit eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse stattfinden kann, ist eine entsprechende Verordnung erforderlich. Diese kann von jedem kassenärztlich zugelassenen Vertragsarzt ausgestellt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden. Den Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses entsprechend muss daher die aktuelle Indikation die Annahme zulassen, dass durch die Krankengymnastik das gewünschte Therapieziel erreicht wird. Somit kann eine Krankengymnastik nach der Kur verordnet werden, wenn dies für die Genesung oder Verbesserung des Gesundheitszustandes erforderlich ist und erfolgsversprechend erscheint.

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