Nottestament

Ein Nottestament kann nur errichtet werden, wenn ein Notar wegen einer lebensbedrohenden Notlage nicht mehr gerufen werden kann. Dies setzt zwingend voraus, dass der Erblasser in einer akuten Lebens- oder Todesgefahr ist, die keinen anderen Ausweg mehr ergibt. Nottestamente sind nur drei Monate rechtsgültig.

Erben dürfen keinesfalls als Zeugen bei Nottestamenten fungieren, da sonst alle Verfügungen ungültig sind. Die Anwesenheit aller Zeugen innerhalb der gesamten Erklärung ist wichtig, denn die Zeugen vertreten den beurkundenden Notar und sind deshalb von den Vorgaben des Beurkundungsgesetzes nicht entbunden. Ist die Notalge nicht mehr gegeben und überlebt der Verfasser des Nottestaments diese Notlage, muss er ein neues rechtskräftiges Testament schreiben.

Es gibt unterschiedliche Arten von Nottestamenten:

Das Bürgermeister Testament (§ 2249 BGB)

Der Begriff Bürgermeistertestament beschreibt die Errichtung des Nottestaments vor einem Bürgermeister und zwei weiteren Zeugen. Vor diesem Bürgermeister oder dessen Stellvertreter wird eine mündliche Erklärung zu den Verfügungen von Todes wegen abgegeben. Der Bürgermeister ist verpflichtet, die Anordnungen aufzuschreiben und gemeinsam mit den 2 Zeugen auch zu unterzeichnen. Sollte der Testierende nicht fähig sein zu unterschreiben, ist dies im Dokument festzuhalten.

Das Drei-Zeugen-Testament (§ 2250 BGB)

Das Drei-Zeugen-Testament kann mündlich oder wenn dies noch möglich ist auch schriftlich vor den Zeugen errichtet werden. Die Zeugen sind in der Pflicht, für sich und Dritte eine Niederschrift nach den Regelungen des Beurkundungsgesetzes zu erstellen.

Bürgerliches Gesetzbuch:

§ 2250 Nottestament vor drei Zeugen

(1) Wer sich an einem Orte aufhält, der infolge außerordentlicher Umstände dergestalt abgesperrt ist, dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht möglich oder erheblich erschwert ist, kann das Testament in der durch § 2249 bestimmten Form oder durch mündliche Erklärung vor 3 Zeugen errichten.

(2) Wer sich in so naher Todesgefahr befindet, dass voraussichtlich auch die Errichtung eines Testaments nach § 2249 nicht mehr möglich ist, kann das Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten.

(3) Wird das Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichtet, so muss hierüber eine Niederschrift aufgenommen werden. Auf die Zeugen sind die Vorschriften des § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, der §§ 7, 26 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 und des § 27 des Beurkundungsgesetzes; auf die Niederschrift sind die Vorschriften der §§ 8 bis 10, 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, § 13 Abs. 1, 3 Satz 1, §§ 23, 28 des Beurkundungsgesetzes sowie die Vorschriften des § 2249 Abs. 1 Satz 5, 6, Abs. 2, 6 entsprechend anzuwenden.

 

Das See Testament (§ 2251 BGB)

Für die Errichtung des Seetestaments ist die unmittelbare Lebensgefahr nicht zwingend Voraussetzung. Seetestamente können mündlich an Bord eines Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens vor 3 Zeugen erstellt werden. Eine Niederschrift muss wie bei allen anderen Testamenten auch erstellt werden.

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