Ehevertrag mit Social-Media-Klausel
Zwei Menschen, die den Rest ihres Lebens gemeinsam verbringen und ihrer Partnerschaft einen offiziellen Charakter verleihen möchten, treten voller Zuversicht vor den Traualtar und denken in der Regel nicht im Entferntesten an einen Ehevertrag. Wer die gesamte Angelegenheit realistisch betrachtet, erkennt jedoch die Vorzüge einer solchen Vereinbarung, denn im Falle einer Scheidung gibt es so weniger Probleme, weil man bereits im Vorfeld vorgesorgt hat. Der Ehevertrag gibt Auskunft über den Güterstand und kann noch weitere Regelungen beinhalten, die vor allem im Trennungsfall relevant sind.
US-Amerikaner setzen auf Social-Media-Klausel im Ehevertrag
Wie „computerwelt.at“ zu berichten weiß, nutzen auch viele Verbraucher in den USA die Möglichkeit, einen Ehevertrag abzuschließen. Immer häufiger geht es hierin nicht nur um das Vermögen, sondern auch um die sozialen Medien. Dem Bericht zufolge sind diese oftmals Auslöser für massive Streitigkeiten und münden mitunter sogar in der Scheidung. Immer mehr Scheidungen werden demnach eingereicht, weil der Partner Informationen in den sozialen Netzwerken geteilt hat, die der andere Partner lieber privat gehalten hätte. So sollen Scheidungsanwälte im Rahmen einer Studie der „American Academy of Matrimonial Lawyers“ angegeben haben, dass geteilte Informationen in den sozialen Netzwerken längst gängige Gründe für eine Scheidung sind.
Das Internet erweist sich einerseits als Segen, kann aber auch zu einem Fluch für die Partnerschaft werden. Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollten sich Paare Gedanken darüber machen, welche Informationen und Bilder auf keinen Fall in den sozialen Medien auftauchen sollen. Ehegatten sollten sich folglich mit der Privatsphäre des Partners befassen und gemeinsam erörtern, wo die gegenseitigen Grenzen liegen. Auf diese Art und Weise lässt sich vermeiden, dass die Social-Media-Nutzung zum Ehekrach führt. Viele US-Amerikaner gehen allerdings noch einen Schritt weiter und nehmen eine Social-Media-Klausel in den Ehevertrag auf. Hierin wird juristisch definiert, dass der Partner unter anderem keine Üblicherweise ist auch eine Strafe bei Verletzung der Social-Media-Klausel direkt im Ehevertrag enthalten, wodurch klare Verhältnisse geschaffen werden. Beiträge, die dem Ansehen des Ehegatten schaden könnten, in den sozialen Medien teilen darf. Üblicherweise ist auch eine Strafe bei Verletzung der Social-Media-Klausel direkt im Ehevertrag enthalten, wodurch klare Verhältnisse geschaffen werden.
Innerhalb der intakten Ehe sind Verletzungen der Privatsphäre für gewöhnlich kein Thema, da der Ehegatte die Wünsche seines Partners selbstverständlich respektiert. Gehen die beiden Ehepartner aber getrennte Wege und lassen sich scheiden, verändert sich der Umgang oftmals. Im schlimmsten Fall bricht ein wahrer Rosenkrieg aus. Damit dieser nicht auch öffentlich im Internet ausgetragen wird, setzen immer mehr Bürger in den USA auf eine spezielle Social-Media-Klausel im Ehevertrag.